Seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zum 01.05.2014 muss beim Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen. Der Ausweis muss dem potentiellen Käufer bzw. Mieter vorgelegt werden und gibt Aufschluss über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes.
Desweiteren besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Neubauten und Bestandsgebäude, welche erweitert oder im größeren Stil saniert werden.
Die Ausweispflicht umfasst sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.
Es gibt zwei Ausweistypen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten erstellt. Dieses Verfahren ist einfach gehalten - gibt jedoch nur das Verhalten der aktuellen Nutzer wieder.
Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und präziser. Das Verfahren stellt den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund dessen Basisdaten (u.a. Baumaterialen und Dämmungen, Anlagentechnik) dar.
Welcher Ausweistyp für eine Immobilie benötigt wird, hängt von dessen Art und Baujahr ab.
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